Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß SGB XI §45b über Nachbarschaftshilfe
Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes , das Januar 2017 in Kraft tritt, gilt in Hamburg und im Rheinland gilt eine besondere Verordnung.
Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß SGB XI §45b können in Hamburg und im Rheinland auch über Nachbarschaftshilfe gegen Aufwandsentschädigung erbracht werden. Durch die „Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung – HmbPEVO“ ist es möglich, Unterstützung und Entlastung durch Freunde, Bekannte oder Verwandte ab dem dritten Pflegegrad (AOK: ab dem zweiten Pflegegrad bei räumlich getrenntem Wohnen) erbringen zu lassen. Die privat engagierten Betreuungskräfte müssen eine Schulung nachweisen und über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Die Schulung ist kostenlos und kann z.B. bei der Hamburger Angehörigenschule und der Angehörigenschule der Diakonie absolviert werden.
Da es sich bei der „Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung“ um eine Verordnung handelt und nicht um ein Gesetz, sollte im Vorfeld bei der zuständigen Krankenkasse geklärt werden, ob sie die Abrechnung der Leistung auch trägerunabhängig akzeptiert. Das ist meistens der Fall. Besitzen die möglichen Betreuungskräfte bereits eine geeignete berufliche Qualifikation, kann man den Nachweis darüber in Kopie bei der Krankenkasse einreichen und um Anerkennung bitten. Die Krankenkasse überweist üblicherweise die erbrachten Leistungen an den Versicherten und dieser gibt sie an den Unterstützenden weiter.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung pro Stunde sollte einem Engagement entsprechen. Es handelt sich dabei nicht um eine „Lohnleistung“ und die gesamte Summe für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten dürfen nicht über 2.400 Euro pro Jahr liegen.