"Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Betreuung zu Hause. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes kommen zu den Betroffenen nach Hause und helfen fach und sachkundig bei der täglichen Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und häuslichen Betreuung. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Pflegende Angehörige können durch die Organisation der Pflege und Betreuung unter Zuhilfenahme eines Pflegedienstes zum Beispiel auch Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren."
Welche Leistungen gehören zum Angebot ambulanter Pflegedienste?
Grundpflegerische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung
Häusliche Krankenpflege (nach §37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung), zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten, wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten
Hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung
Hilfe bei der Alltagsgestaltung, Betreuung und Beschäftigung als Betreuungsleistungen
Wenn der Pflegedienst oder die Pflegekraft von den Pflegekassen zugelassen ist, können diese Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Die Höchstbeträge sind abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Einen Überblick über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs- und Preisvergleichslisten der Pflegekassen.
Wenn Sie pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen pflegen, können Sie mit einem Pflegedienst entweder bestimmte Leistungspakete (Leistungskomplexe) oder - soweit vom ambulanten Pflegedienst angeboten - Zeitkontingente vereinbaren. Zeitkontingente können zum Beispiel für die Betreuung und Beschäftigung der pflegebedürftigen Person oder für Arbeiten im Haushalt sinnvoll sein. Sie erhalten dann vom Pflegedienst einen Kostenvoranschlag, der die Abrechnung nach Leistungen mit der Abrechnung nach Minuten und Stunden (zeitbezogene Abrechnung) vergleicht. Auf dieser Grundlage können Sie dann entscheiden, was Sie mit dem Pflegedienst vereinbaren und wie die Leistungen abgerechnet werden. Die vereinbarten Leistungen und deren Abrechnung können Sie dann jederzeit anpassen, zum Beispiel, wenn Sie weitere unterstützende Leistungen in Anspruch nehmen wollen oder müssen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Leistungen eines Pflegedienstes bezeichnet man als Pflegesachleistungen - im Gegensatz zum Pflegegeld, das entsprechend des Pflegegrades an Pflegebedürftige ausgezahlt wird.