Das Rundschreiben Pflege Nr. 01/2019 umfasst sämtliche rechtliche Grundlagen einschließlich der vertragsrechtlichen Regelungen, das Verwaltungsverfahren in Berlin und ergänzende Hinweise im Zusammenhang mit der Hilfegewährung nach dem 7. Kapitel des SGB XII, der ambulanten Hilfe zur Pflege. Auch die vorrangigen Leistungen (u.a. SGB XI) und ergänzenden Leistungen der Kurzzeitpflege, Tagespflege und Verhinderungspflege werden dargestellt. Ansprüche auf Entlastungsbetrag, Pflegegeld und Hilfsmittel werden erläutert. Ausführungen zum LK-System sowie Grundsätze zur persönlichen Assistenz – bisher LK 32 und Arbeitgebermodell – sind mit aufgenommen.