Pflegedienstvertrag darf fristlos gekündigt werden
Wer als Pflegebedürftiger das Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat, kann den Vertrag fristlos kündigen. Für den Zeitraum nach der fristlosen Kündigung darf der Pflegedienst keinen Cent mehr in Rechnung stellen. Mehr ...... http://www.vz-nrw.de/UNIQ13228076281393 ... 2151A.html