Wenn Angehörige sich durch einen Pflegedienst unterstützen lassen, können Pflegesachleistungen (die über den Pflegedienst erbrachten Leistungen) und Pflegegeld miteinander kombiniert werden.
Dabei rechnet der beauftragte Pflegedienst seine Leistungen mit der Pflegekasse ab, die dann ermittelt, wieviel Prozent des Höchstbetrages der Pflegesachleistung der jeweiligen Pflegestufe verbraucht wurde. Der verbliebene Prozentbetrages wird dann anteilig gemäß des Höchstbetrages des jeweiligen Pflegegeldes ausgezahlt.