Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Geschäftsbedingungen in Pflegeverträgen mit einer 14 - tägigen ordentlichen Kündigungsfrist für Pflegebedürftige unwirksam sind, da ihn diese unangemessen benachteiligen. Ein Pflegebedürftiger müsse sich fristlos von einem Vertrag lösen können. Der Pflegedienst ist demnach weniger schutzbedürftig. (Urteil vom 9. Juni 2011, Az.: III ZR 203/10).
Der Vertrag eines im Sinne des SGB XI Pflegebedürftigen mit einer zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung über ambulante pflegerische Leistungen ist ein Vertrag über Dienste höherer Art.