Unterbrochener Hartz-IV-Leistungsbezug kann Erbe retten Steht einem Hartz-IV-Bezieher wegen des Todes eines Angehörigen ein Erbe zu, muss dieses nicht immer als anzurechnendes Einkommen mindernd berücksichtigt werden. Wurde der Leistungsbezug zwischen dem Erbfall und der Auszahlung des Erbes unterbrochen, gilt das Erbe bei erneuter Hartz-IV-Antragstellung als Vermögen, für das Vermögensfreibeträge geltend gemacht werden können, entschied das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. Februar 2018 (Az.: L 4 AS 194/17). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Hamburger Richter die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zu.