Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe tritt am 1. September in Kraft
Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Dank der Hilfe ihrer Familien ist dies auch in vielen Fällen möglich. Oft kommen die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen aber schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und benötigen Unterstützung. Dafür wurden im Frühjahr dieses Jahres per Landesverordnung die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe und der Unterstützungsangebote im Alltag ausgebaut.