Im Rahmen der Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten Pflegebedürftige ab dem Jahr 2017 einen Entlastungsbetrag; die gesetzliche Grundlage für den Entlastungsbetrag ist § 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).