Bundessozialgericht Urteil vom 28.01.2021, B 8 SO 9/19 R
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. November 2018 aufgehoben und das Urteil des Sozialgerichts Konstanz geändert.
Der Bescheid des Beklagten vom 29. Januar 2013 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die im Bescheid vom 13. Februar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. April 2013 sowie im Bescheid vom 31. Juli 2013 ausgesprochene Befristung des persönlichen Budgets rechtswidrig war.
Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.