Bundesverfassungsrichter pochen auf Schutz der Familie bei Betreuerauswahl
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) pocht darauf, dass bei der Auswahl eines Betreuers für einen hilfsbedürftigen Menschen nach Möglichkeit nahe Angehörige Vorrang haben. Das gebiete der besondere Schutz der Familie im Grundgesetz, teilte das höchste Gericht in Karlsruhe heute mit.
Vorsorgevollmachten (die meisten Vorlagen) haben einen Punkt "Betreuungsverfügung":
ZitatFalls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen.
Meine nicht-juristisch-fundierte Vermutung ist, dass Betreuungsgerichte dann einen guten Grund finden müssten um dem nicht zu folgen.
Und meine nicht juristische aber auf Erfahrung beruhen der Aussage dazu idt
wenn in einer Vorsorgevollmacht jemand festgelegt ist der im Bedarfsfall die Betreuung übernimmt dann wird das auf jeden Fall berücksichtigt
des weiteren sind die Gerichte froh wenn dort jemand aus der Familie z.b. eingesetzt wird weil der ja auch noch günstiger, deutlich günstiger als ein Berufsbetreuer
jemand aus der Familie bekommt eine Aufwandsentschädigung ich meine von ca 360 € im Jahr
und ein Berufsbetreuer wird nach Stunden bezahlt je nach Berufsabschluss also ein Betreuer der Rechtsanwalt ist hat durchaus einen Stundenlohn von 60 € und dafür kann er schon mal pauschal 2 Stunden im Monat abrechnen und ich meine im ersten Monat also bei Übernahme der Betreuung sogar vier bis sechs Stunden je nach Bedarf
Zitat von SusanneG im Beitrag #3 des weiteren sind die Gerichte froh wenn dort jemand aus der Familie z.b. eingesetzt wird weil der ja auch noch günstiger, deutlich günstiger als ein Berufsbetreuer
Das hatte ich auch schon stark vermutet.
In dem Beispiel das wohl zu dem Urteil geführt hat kann es daher durchaus einen Grund für die ursprüngliche Entscheidung gegeben haben.
Nicht zwingend ist jemand aus der Familie wirklich gut geeignet eine Betreuung zu übernehmen.
Keine Frage auch das kann ich aus Erfahrung nur bestätigen jemanden aus der Familie einzusetzen,
vor allem dann wenn es z.b. mehrere Geschwister gibt und die sich untereinander nicht einig sind und einer dann für die Finanzen verantwortlich ist kann es durchaus auch zu Schwierigkeiten kommen
aber es ist z.b. kein Problem wenn ein Angehöriger die persönlichen Dinge übernimmt und Betreuer nur den finanziellen Bereich das tut den Familienfrieden oft sehr sehr gut
weiterhin kann man auch jederzeit eine Betreuung ändern eine Vorsorgevollmacht in eine Betreuung umwandeln oder eben das ganze auch splitten dass der eine dies macht der andere das macht es gibt da ganz viele Varianten und das ist eigentlich auch nicht das Problem das mit dem zuständigen Gericht dann in dem Fall zu klären
wir haben von Seiten der Einrichtung durchaus schon solche Eingaben beim Amtsgericht gemacht wenn wir gesehen haben dass es mit der Vorsorgevollmacht oder auch mit einem Betreuer gar nicht gut läuft für den zu betreuenden