Was ist häusliche Intensivpflege / ambulante Intensivpflege?
"Häusliche Intensivpflege“ bzw. auch „ambulante Intensivpflege“ ist geeignet für Patientengruppen, deren Betreuung und Pflege sonst nur im klinischen Umfeld möglich ist. Die Pflege findet Zuhause statt. Alternativ ist auch eine Versorgung in Pflegeheimen und betreuten Wohnsituationen (durch das PNG – Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz gefördert) möglich.
Die "häusliche Intensivpflege" ist deshalb so weit verbreitet, weil sie dem Grundsatz der Krankenversicherung folgt: "Ambulante vor stationäre Versorgung". Weitere Synonyme für die Intensivpflege sind "1 zu 1-Versorgung", "24-Stundenpflege" oder Beatmungspflege. Bedingt wird häusliche Krankenpflege durch zwei Faktoren, die auch additiv auftreten:
- Erhöhter Pflegeaufwand - Bedrohung der Vitalfunktionen des Patienten Patientengruppen in der Intensivpflege
Gekennzeichnet wird die Intensivpflege durch eine Patientenversorgung rund um die Uhr im häuslichen Umfeld sowie in speziell dafür ausgelegten Wohngruppen. Intensivpflege ist häufig bei Patienten mit nachfolgenden Erkrankungen:
- (COPD-) Patienten (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), respiratorische Insuffizienz - Querschnittslähmung (Unterbrechung der Nervenleitungen im Rückenmark [Spinalisation]) - Appalisches Syndrom (Neurologisches Krankheitsbild, hervorgerufen durch eine schwere Schädigung des Gehirns) - Tumorerkrankungen - Schädel-Hirn-Traumata - Andere Neurologische Erkrankungen, Bewusstlosigkeit / Koma - Herzrhythmusstörungen - Störungen im Flüssigkeit- Elektrolyt- Säuren- und/oder Basenhaushalt Abrechnung der Leistungen zur Intensivpflege
Zusätzlich neben der Pflege müssen im Rahmen der Intensivpflege Arzttermine organisiert, Hilfsmittel beantragt und die Zusammenarbeit der Therapeuten koordiniert werden. Anders als sonst im ambulanten Pflegebereich üblich, wird nicht auf Basis von Pflegemodulen abgerechnet - sondern nach fest vereinbarten Stundensätzen der Leistungsgruppe IV. Eine Einstufung des Patienten in eine der Pflegestufen ist nicht obligatorisch, die meisten Intensivpflegepatienten werden jedoch mehrheitlich in Pflegestufe II oder Pflegestufe III eingeteilt. Wird der Patient zwischenzeitlich ins Krankenhaus überwiesen, ruht der häusliche Intensivpflegevertrag für die Zeit des Krankenhausaufenthalts.
Besondere Qualifikation der Pflegekräfte?
Die in der häuslichen Intensivpflege tätigen Pflegekräfte müssen die normale 3-jährige Ausbildung zur "examinierten Pflegekraft" absolvieren und jährlich an vier Fortbildungen teilnehmen, von denen mindestens eine im Bereich „Reanimation“ und „erste Hilfe“ sein muss. Außerdem können Altenpfleger, Krankenpfleger/Krankenschwester, Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwester im Bereich "ambulante Krankenpflege" eingesetzt werden. In Wohngruppen werden zusätzlich Pflegehelfer eingesetzt.
Rechtliche Grundlagen der Intensivpflege
Die häusliche Intensivpflege umfasst eine Vielzahl an Pflegeleistungen, die nach SGB V (die sog „Behandlungspflege“, Behandlungspflegerische Leistungen) und SGB XI (die sog. „Grundpflege“, Grundpflegerische Leistungen) abgerechnet werden.
Rechtliche Grundlage: § 37 SGB V regelt als rechtliche Grundlage die häusliche Kranken- und die häusliche Intensivpflege. Er sichert im ersten Satz einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege zu "wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird" (§37, Satz 1 SGB V).
SGB V: Behandlungspflegerische Leistungen
Im SGB V werden alle Leistungen geregelt, die medizinisch notwendig sind und entsprechend vom Hausarzt verordnet werden müssen.
SGB XI: Grundpflegerische Leistungen
Das SGB XI regelt alle Leistungsansprüche, die sich auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität eines Patienten beziehen. In der Pflegeversicherung wird zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung unterschieden:
Pflege Sachleistung: Pflegeeinsätze durch professionelles / examiniertes Pflegepersonal Pflege Geldleistung / Pflegegeld: Geldleistungen für pflegende Angehörige und pflegerische Laien, wie z.B. Freunde. Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen