ZitatStand: 13.12.2022 18:53 Uhr Pflegerinnen und Pfleger, die 24 Stunden arbeiten, sollen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch dafür bezahlt werden. Bisher werden sie oftmals ausgebeutet.
ZitatDie Versorgung mit sog. "24-Stunden-Pflege-Kräften" ist wohl oftmals bei der häuslichen Pflege eine "letzte Hilfe". Zu bedenken sind insoweit aber vielfältige rechtliche Probleme, weil es eigentlich bei dem Einsatz solcher Dienstkräfte, meist aus dem osteuropäischen Ausland, darum gehen muss, deutsches Arbeits(schutz)recht anzuwenden. Bei Anwendung dieses Rechts kann die meist geforderte "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" aber wegen der gebotenen Ruhe- und Freizeit nicht gewährleistet werden! Die Dienstkräfte, die für diese Betreuung angeheuert werden, sind fast ausnahmslos Frauen, die für die Pflegezeit oft die eigene Familie verlassen müssen bzw. als qualifizierte Pflegekräfte im eigenen Land gebraucht werden.
Zu bedenken ist letztlich auch, dass die Betreuung durch ausländische Dienstkräfte finanziell nicht wirklich günstig gestaltet werden kann. Denn qualifizierte Dienstkräfte dieser Art mit angemessenen deutschen Sprachkenntnissen müssen gut honoriert werden. Zu bedenken ist auch, dass es für solche Dienstkräfte neben der zu betreuenden Person, einen familiären Ansprechpartner bzw. eine Art Aufsicht geben muss. Insoweit können sich, wenn Angehörige nicht vor Ort wohnen, Probleme ergeben. Eine extra Finanzierung dieser Dienstkräfte durch die Pflegeversicherung ist nicht möglich. - Nicht akzeptabel ist, dass die politisch Verantwortlichen, denen die Probleme allesamt bekannt sind, geeignete Regelungen für diese Art der Pflege und Betreuung bislang nicht gestaltet haben ("Augen zu und durch").