"Viele Menschen sind nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Die Kurzzeitpflege kann auch in stationären Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch genommen werden, die keine Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach dem SGB XI haben, wenn die beziehungsweise der pflegende Angehörige in dieser Einrichtung oder in der Nähe eine Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt. "