Die Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird flexibler: 50 Prozent der Ansprüche auf Kurzzeitpflege kann als Verhinderungspflege genommen werden, das bedeutet Verhinderungspflege kann auf bis zu 42 Tage verlängert werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Ansprüche auf Verhinderungspflege zu 100 Prozent in Kurzzeitpflege umgewandelt werden.
Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege ist ab 2015 gleichrangig mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Weiterhin in 2022 das maximale Budget für die Verhinderungspflege (VHP) in Kombination mit der Kurzzeitpflege (KZP): 806 Euro KZP + 1.612 Euro VHP = 2.418 Euro Gesamtbudget für die VHP
Wer Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, (bis zu 1.774 Euro) kann nicht genutzte Leistungen aus der Verhinderungspflege zu 100 % anrechnen lassen. Damit erhöht sich die Dauer der Kurzzeitpflege von 4 auf maximal 8 Wochen. Und der Höchstbetrag kann sich sogar verdoppeln – auf maximal 3.224 Euro.
hier geht es um die Kombination von nicht verbrauchter KZP mit der Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege wurde nicht erhöht und kann mit nicht verbrauchter KZP lediglich um 806 Euro erhöht werden.
KZP kannn mit nicht verbrauchter Verhinderungspflege zu 100 % (mit 1.612 Euro) erhöht werden.
ZitatAb 1.1.2022 gibt es 10% mehr für die Kurzzeitpflege, das sind 1.774. Das Budget für die Verhinderungspflege bleibt bei 1.612 Euro, keine Änderung in 2022, so der Gesetzgeber.