Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.1 KürzungSeit 1.1.2017Das Pflegegeld für Teilmonate, z. B. bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit im Laufe des Kalendermonats, wird anteilig gekürzt. Dabei ist das monatliche Pflegegeld durch 30 zu teilen und mit der Anzahl der jeweiligen Kalendertage zu multiplizieren.https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-off..._HI2349024.html