Pflegegeld ist eine Sozialleistung, d.h., die Rente des Pflegebedürftigen wird auch beim Bezug von Pflegegeld nicht gekürzt.
Sie dürfen eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und trotzdem einen Angehörigen pflegen. Pflegegeld wird nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente angerechnet. Sie können dabei auch Rentenbeiträge erwerben, die Ihre spätere Altersrente erhöhen können.