Werden diejenigen, die bereits eine Pflegestufe haben, erneut begutachtet?
Nein. Menschen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden ohne eine neue Begutachtung automatisch in das neue System übergeleitet. Nach dem neuen System sollen zunächst nur die Personen begutachtet werden, die erst ab dem 1. Januar 2017 einen Pflegegrad beantragen. Auf ein neuerliches Gutachten wird daher bis zum 1.Januar 2019 verzichtet, auch wenn der Gutachter dies zuvor empfohlen hat. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt. In diesem Fall kann eine erneute Begutachtung erfolgen. Braucht jemand mehr Pflege als vorher, kann er weiterhin jederzeit einen Antrag auf ein neues Gutachten stellen.