... ein Heimbewohner ist ungestüm und rammt im Übermut eine Glastur. In diesem Falle greift ja in der Regel die Hausratsversicherung des Heimträgers. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass dies etwas komplizierter ist wenn hier eine gewisse Schadensgrenze überschritten wird.
a) Kann bei dem besagten Beispiel, allein schon durch den Heimvertrag bedingt, eine Kosten-Selbstbeteiligung der diesbezüglichen Angehörigen anstehen ?!
b) welche Rolle spielt hier die Aufsichtspflicht des stationären Pflegeteams ?!
wir sind ein Laienforum und können keine Rechtsauskunft erteilen. Meine Vermutung geht in die Richtung, dass es Sache eines jeden Bewohners, für Haftungsfälle durch Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung selbst Vorsorge zu treffen. Eine solche Absicherung ist jedoch freiwillig und die Leitung eines Heimes ist nicht verpflichtet, darauf hinzuwirken, obwohl manche Heime den Bewohnern beim Einzug durchaus einen solchen Versicherungsabschluss empfehlen.
Ich kann nur für unsere Einrichtung sprechen bei uns ist es so, dass wir den neuen Bewohnern oder eben den Angehörigen sagen dass sie mit dem Einzug in die Einrichtung ihre Versicherung kündigen können da wir eine Haftpflichtversicherung fürs Haus haben zu ganz normalen Deckung pro Person wie man sie privat auch hat und da sind alle Bewohner, Mitarbeiter, Ehrenamtlichen Haftpflicht technisch mit abgedeckt
im Schadensfall gibt's eine Mitteilung an die Haftpflichtversicherung wieman es Privat auch macht und dann wird der Schaden reguliert
ja und auch Menschen mit demenziellen Veränderungen sind mitversichert die sind nicht ausgeschlossen das ist natürlich eine Sache die immer im Ermessen des Versicherungsnehmers liegt was er dort versichert, aber es gibt so viele Dinge die zu Schaden kommen z.b. so eine Glastür oder unsere Telefone die zur Rufanlage gehören so ein Glas Saft ins Telefon gegossen dann sind 400 € platt
Hallo Kreutzberg, ich schwanke immer, ob ich Dir auf Deine "allgemein" gestellten Fragen antworten soll. Denn hier ist es üblich aus seiner eigenen Lebenswelt zu berichten bzw. aus der, die erfahrungsbasiert ist. Also schließe ich rück, Du hast Sorge, dass Du wg eines Schadens, den Deine Mutter verursacht hat, bezahlen musst?! Als Rechtlehrerin antworte ich mal "juristisch": Kommt darauf an, ob die verursachende Person deliktsfähig ist. Dies wird im Fall von Demenz von Gerichten zu Beginn noch bejaht, falls die Person in der Lage ist, die Situation und ihr rechtswidriges Verhalten einzuschätzen. Bei fortschreitender Demenz ist die Person in der Regel nicht mehr "schuldfähig". Selbstverständlich muss das Personal einer Einrichtung die Aufsichtspflicht wahrnehmen, je häufiger der Person Unfälle etc. passieren, desto umfangreicher ist diese Pflicht. Auf der anderen Seite gilt es - ähnlich wie bei jungen Kindern - eine Rechtsgüterabwägung zu leisten. D.h. z.B. Bewohner*innen dürfen wg des Schutzes der Menschenwürde nicht fixiert werden, nur weil sie so leichter zu "beaufsichtigen" wären. Ähnlich wie frau Kinder nicht einsperrt, obwohl dies die Aufsicht erleichtern würde.... Der Versicherer eines Heimes bzw. einer Pflegeeinrichtung weiß um die möglichen Schadensfälle und wird das in seiner Kalkulation der Beiträge einberechnet haben. Ob es in Eurem Fall eine "Deckelung" der Schadensumme gibt, würde ich auch konkret in der Einrichtung erfragen. Solltest Du bzw. Deine Familie tatsächlich zur TeilKostenübernahme verpflichtet werden, würde ich dies einem Anwalt übergeben. Der prüft den jeweils konkreten Fall bzw. die Forderung auf ihre Berechtigung und berät, welche Möglichkeiten sich aus dem Vertrag mit der Einrichtung ergeben. Wenn Du allerdings gar keinen "konkreten Fall" hast, würde ich Dich bitten hier auf abstrakte Fragen, die Dich einfach mal so interessieren, zu verzichten. Die bekommst Du woanders im Netz von weniger persönlich eingespannten Leuten besser beantwortet. Aber das habe ich Dir auch schon früher (im alten Forum) gesagt.