Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf Kostenerstattung für den Ladestrom von Elektro-Rollstühlen.
Das Bundessozialgericht hatte am 06. Februar 1997 in einem Rechtsstreit gegen die Betriebskrankenkasse Hamburg in diesem Sinne entschieden (Aktenzeichen 3 RK 12/96). Eine gelähmte Versicherte hatte die Kostenübernahme für den erforderlichen Ladestrom eines von der BKK bewilligten Rollstuhls mit dem Hinweis abgelehnt, diese Kosten würden in den Bereich der allgemeinen Lebenshaltung fallen. Die Versicherte beschritt den Rechtsweg. Das Sozialgericht gab ihr recht, das Landessozialgericht hingegen erkannte den Anspruch der Klägerin nicht an. Das angerufene Bundessozialgericht entschied jedoch "Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Klägerin mit dem erforderlichen Ladestrom zu versorgen, weil dieser zum Betrieb des Rollstuhls erforderlich ist. Der Gesichtspunkt allgemeiner Lebenshaltungskosten oder allgemeiner Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens ist nur für die Hilfsmitteleigenschaft von Bedeutung, nicht aber für notwendiges Zubehör oder Betriebskosten."
Direkte Auswirkungen auf andere Krankenkassen oder andere Antragsteller bestehen aufgrund des Urteils zwar nicht. Lehnt eine Kasse jedoch den Antrag auf Stromkostenerstattung ab, tut sie dies in der sicheren Erwartung einer Niederlage vor dem Sozialgericht. Da die Entscheidung des BSG grundsätzliche Bedeutung hat, sollten daher Rollstuhlfahrer entsprechend die Kostenerstattung bei ihrer Krankenkassse verlangen. Dies geht bis zu vier Jahren in der Vergangenheit.
Es werden nur die angemessenen Stromkosten übernommen. Unter Absprache mit namenhaften Anbietern und den Spitzenverbänden der Krankenkassen, wurde ein monatlicher Pauschbetrag in Höhe von 5 - 10 Euro als ausreichend erachtet, um den problemlosen Betrieb zu gewährleisten
Übrigens
Nicht nur Rollifahrer können von diesem Urteil des BSG profitieren. Der Kostenübernahme von Stromkosten bei Sauerstoffgeneratoren stehen die Spitzenverbände der Krankenkassen positiv gegenüber. Nach Berechnungen belaufen sich die Stromkosten bei Sauerstoffgeneratoren auf rund 25 € pro Monat. Aber viele andere Hilfsmittel (Lifte, Hebevorrichtungen, Badewannensitze usw.) werden elektrisch betrieben - stellen Sie entsprechende Anträge bei Ihrer Krankenkasse.
Ich möchte nochmals darauf aufmerksam machen, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen. Dies betrifft nicht nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten sondern zum Beispiel auch Elektromobile oder Elektrorollstühle usw.
Das Bundessozialgericht hatte am 06. Februar 1997 in einem Rechtsstreit gegen die Betriebskrankenkasse Hamburg in diesem Sinne entschieden (Aktenzeichen 3 RK 12/96).
Nicht nur Rollifahrer können von diesem Urteil des BSG profitieren. Der Kostenübernahme von Stromkosten bei Sauerstoffgeneratoren stehen die Spitzenverbände der Krankenkassen positiv gegenüber. Nach Berechnungen belaufen sich die Stromkosten bei Sauerstoffgeneratoren auf rund 25 € pro Monat. Aber viele andere Hilfsmittel (Lifte, Hebevorrichtungen, Badewannensitze usw.) werden elektrisch betrieben - stellen Sie entsprechende Anträge bei Ihrer Krankenkasse.[/quote]
Ja, Elke, das hat Maj.Britt auch gerade beantragt. Der Antrag kann nur rückwirkend gestellt werden, und es ist auch keine vollständige Stromkostenerstattung, sondern ein Stromkostenzuschuss.
ihr könnt Ladestrombis 4 Jahre rückwirkend - gilt auch z.B Verhinderungspflege u.ä. - beantragen (s. Paragraf 45 Abs. 1 SGB I) und geltend machen. Viele Krankenkassen haben Energie Pauschalen für einzelne Geräte. Einfach mal danach nachfragen, die sind ja zur Beratung nach § 14 SGB 1 verpflichtet. Jede Krankenkasse machts etwas anders.
Barmer laut eines Sprechers beispielsweise für die folgenden Hilfsmittel derzeit die folgenden Pauschalen zahlt: CPAP-, Schlafapnoe-Geräte = 20 Euro p.a. sowie Elektrorollstühle = 92,40 Euro p.a.
CPAP-Geräte (Schlafapnoe): 2,00 Euro = 24 Euro im Jahr
Beatmungsgeräte: 4,00 Euro = 48 Euro im Jahr
Elektrokrankenfahrzeuge: 5,00 Euro = 60 Euro im Jahr
Sauerstoffkonzentrator: 20,00 Euro = 240 Euro im Jahr
Die DAK Gesundheit soll etwa die folgenden Pauschalen für Stromkosten zahlen:
Schlafapnoe Gerät 18,25 Euro im Jahr, Elektrorollstuhl 32,85 Euro im Jahr, Sauerstoffkonzentrationsgerät stationär 346 Euro im Jahr, Beatmungsgerät 47 Euro. Handelt mit den Krankenkassen
Vielleicht kann jemand von unseren technikaffinen mal eine Excel-Tabelle bauen für die exakte Berechnung jedes Hilfsmittel.