Jedes Hilfsmittel in 3 Wochen durch Empfehlung einer Pflegefachkraft gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI ?
Anfang 2022 wurde der § 40 Absatz 6 SGB XI geschaffen - und erst jetzt habe ich Verstanden, wie großartig diese neue gesetzliche Regelung ist. Durch die neu geschaffene Vermutungs-Regelung, die durch die Empfehlung der Pflegefachkräfte entsteht, wird es nun viel leichter, bestimmte Hilfsmittel von der Krankenkasse zu bekommen. Denn dadurch, dass durch die Empfehlung einer Pflegefachkraft die medizinische Notwendigkeit vermutet wird, darf die Krankenkasse nicht mehr den MDK beauftragen, die medizinische Notwendigkeit zu überprüfen. Die Krankenkasse darf demnach nur noch aufgrund der Wirtschaftlichkeit entscheiden - und genehmigt damit viel öfter euren Hilfsmittel-Antrag als vorher.