Das Betreuungsrecht ist mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 insgesamt modernisiert und neu strukturiert worden. Im Mittelpunkt der Änderungen steht die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der betreuungsbedürftigen Menschen. Insbesondere wird die Unterstützungsfunktion der Betreuer:innen bei der Besorgung rechtlicher Angelegenheiten deutlicher klargestellt. Ausdrücklich wird in der gesetzlichen Neuregelung festgeschrieben, dass der Vorrang der Wünsche der Betreuten zentraler Maßstab des Betreuungsrechts ist.