Wird jemand pflegebedürftig, ist es oft notwendig, die Wohnung oder das Haus umzubauen, damit er überhaupt gepflegt werden oder sich möglichst selbstständig in der Wohnung bewegen kann. Dabei muss oft wesentlich in die Bausubstanz eingegriffen werden.
Für solche Verbesserungen des Wohnumfelds kann die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro auszahlen. Und zwar immer dann, wenn andere Träger nicht vorrangig dazu verpflichtet sind, etwa die Unfallversicherung. Den Zuschuss gibt es für die eigene Wohnung, das eigene Haus oder aber für den Haushalt, in dem der pflegebedürftige Mensch lebt. Die Fachleute sprechen davon, dass es "der auf Dauer angelegte unmittelbare Lebensmittelpunkt" sein muss.
Der Umbau muss außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Er macht die häusliche Pflege überhaupt erst möglich oder erleichtert sie erheblich. - Er vermeidet eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person. - Er trägt dazu bei, dass der Pflegebedürftige weniger auf Pflegekräfte angewiesen ist, also selbstständiger leben kann.
Voraussetzung für den Zuschuss ist zunächst, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder eine Pflegefachkraft Ihnen konkrete Maßnahmen empfohlen haben, mit denen Sie Ihr Wohnumfeld verbessern können. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht erforderlich.
Anschließend muss für die empfohlenen Baumaßnahmen ein Kostenvoranschlag eingeholt und der Zuschuss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Bei einigen Umbauten müssen möglicherweise die Eigentümer oder Vermieter zustimmen, in manchen Fällen sogar die Baubehörde ihre Zustimmung geben.
Ein weiterer Zuschuss ist immer dann möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert.
Quelle: Techniker Krankenkasse
In dieser Information der nullbarriere.de sind mögliche Bedingungen und mögliche Maßnahmen aufgeführt: