Hallo an alle, wie es das Schicksal so will, bin ich nun mit 80 (PKV versichert) selbst pflegebedürftig geworden. Weiss jemand, ob in der PKV dieselben Regeln für Entlastungsbetrag, Verhinderungspfleg usw. gelten wie in der GKV von meiner Frau?
Leider habe ich keine persönlichen Erfahrungen mit der PKV. Vielleicht haben @Grizabella Und/oder @physiobienchen Tipps.
Meines Wissens die die Grundregeln für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da sie sich an den Regelungen im SGB XI orientieren. Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich, und seit Juli 2025 steht für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. In der PKV muss der Antrag bei der entsprechenden privaten Pflegeversicherung eingereicht werden.
Die PKV ist immer ein bisschen speziell, Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist das heißt dass die Pflegeversicherung mit abgeschlossen war oder nachträglich abgeschlossen wurde dann werden natürlich auch die anderen Leistungen wie bei den anderen Kassen bezahlt
Manchmal gibt es halt alte Verträge die zu Zeiten abgeschlossen wurden, als es noch keine Pflegeversicherung gab und dann wird es manchmal schwierig.
Wir hatten vor kurzem einen Bewohner privat versichert bei der AOK als Beamter in einer Versicherung von der wir noch nie was gehört hatten das war die Versicherung für die Privatversicherten der AOK und die war so alt, dass die inkontinenzversorgung über die Pflegeversicherung nicht mit abgedeckt war. Nachdem wir gemeinsam mit den Angehörigen dem ganzen widersprochen haben die das dann von der Pflegekasse an die Krankenkasse weitergeleitet und dann ist die Inko-versorgung von dort übernommen worden.
Also bei den Privaten muss man immer schauen was ist mit abgedeckt was ist vertraglich festgelegt ist.