Seit 2 Jahren pflege ich meine Frau in PG2. Im Mai vorigen Jahres hat es mich selbst erwischt und ich hatte einen Schlaganfall mit linksseitiger Lähmung und Sprachverlust. Ich lag 2 Wochen stationär und war anschliessend 3Wochen zur Reha. Ich wollte die Pflege in dieser Zeit einem ambulanten Pflegedienst überlassen. Das hat sich aber nicht bewährt. Für eine einbegriffene Haushaltsführung (Reinigung, Wäsche) hätte ich zu viel zuzahlen müssen. Ich habe eine gute Bekannte meiner Frau für die Pflege gewinnen können und ihr die 40 Stunden (täglich 4 bis 6 Stunden während meiner Abwesenheit) mit 1275 € vergütet. Kann ich jetzt einen Antrag auf Verhindertenpflege stellen? Stundenweise wird wohl nicht gehen. und bei tageweise kann wohl das Pflegegeld halbiert werden. Wie hab ich die besten Chancen, die genannte Summe einigermassen begleichen zu können? Viele Grüße Norbert
Für gesetzlich Versicherte gilt, dass die Verhinderungspflege bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Grundlage hierfür ist § 45 des Sozialgesetzbuches I. Hier ist geregelt, dass die Verhinderungspflege rückwirkend geltend gemacht werden kann, solange entsprechende Nachweise, wie etwa Rechnungen oder Zahlungsbelege, eingereicht werden.
Zitat von Gast im Beitrag #1Stundenweise wird wohl nicht gehen. Viele Grüße Norbert
Warum? So lange die Bekannte täglich unter 8 Stunden deine Frau gepflegt hat, ist das eine stundenweise Verhinderungspflge und sollte so auch von euch beantragt werden. Es reicht ein formloser Antrag, auf dem Stundenzahl und Vergütung mit Unterschrift gelistet sind. Da du in Vorleistung gegangen bist, kann die Pflegekasse das Geld direkt an dich überweisen.
Hallo Elke, freut mich sehr, dass Du mir Dein Ohr leihst. Vielen Dank dafür! Ich bin sehr glücklich, jemand gefunden zu haben, mit dem ich mich austauschen kann. So einfach scheint das aber alles nicht zu sein und man kann schnell in die Falle geraten. Hab gelesen, dass die Pflegekasse sich bemüht, den Grund der Abwesenheit herauszufinden. z.B. bei Urlaub von 3 Wochen unterstellen sie, dass die stundenweise Verhinderung nicht greift, weil man ja mehr als 8 Stunden am Tag abwesend war. Dann wird das Pflegegeld nicht mehr voll ausgezahlt. Wenn es Dir nichts ausmacht, gehen wir mal in kleinen Schritten voran. Also man soll zunächst (im Netz zu lesen) einen relativ unspezifischen Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege ohne genaues Datum, aus dem spätere Rückschlüsse gezogen werden können hinschicken. Dabei kreuzt man "stundenweise" an und einen genauen Grund müsse man wohl laut Gestz nicht angeben. Es würde ausreichen "verhindert". zu schreiben. Bestenfalls für ein Jahr vom 1.1. bis 31.12. Manche Kassen sollen das wohl so absegnen. Hast Du Erfahrungen diesbezüglich mit der AOK PLus? Dann hat man erstmal die Erlaubnis, dass man stundenweise Verhinderungspflege genenerell abrechnen darf. Später reicht man dann eine Auflistung der Stunden als Rechnung von der Pflegeperson ein mit der Bitte um Kostenübernahme. Kannst Du mir das so bestätigen? Gruß Norbert
Hallo Norbert, ich will versuchen, dir zu helfen, ohne Rechtsanspruch, denn ich bin Laie. Allerdings mit Pflegeerfahrung durch über 20 Jahre Pflege meines Mannes. Ich denke, deine Frau mit Pflegegrad 2 ist durchaus noch in der Lage allein zu leben und benötigt nur gelegentliche Hilfe im Haushalt oder bei der eigenen Pflege.
Zitat von Gast im Beitrag #3 Wenn es Dir nichts ausmacht, gehen wir mal in kleinen Schritten voran. Also man soll zunächst (im Netz zu lesen) einen relativ unspezifischen Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege ohne genaues Datum, aus dem spätere Rückschlüsse gezogen werden können hinschicken. Dabei kreuzt man "stundenweise" an und einen genauen Grund müsse man wohl laut Gestz nicht angeben. Es würde ausreichen "verhindert". zu schreiben. Bestenfalls für ein Jahr vom 1.1. bis 31.12. Manche Kassen sollen das wohl so absegnen. Hast Du Erfahrungen diesbezüglich mit der AOK PLus? Dann hat man erstmal die Erlaubnis, dass man stundenweise Verhinderungspflege genenerell abrechnen darf. Später reicht man dann eine Auflistung der Stunden als Rechnung von der Pflegeperson ein mit der Bitte um Kostenübernahme. Kannst Du mir das so bestätigen? Gruß Norbert
Die Verhinderungspflege muss vorher nicht beantragt werden - auch wenn die Pflegekassen es gerne so hätten - Es reicht nac h erfolgter Verhinderungspflege die Auflistung / Abrechnung zur Erstattung einzureichen.
Ich selbst, habe des "lieben Friedens willen" jetzt bei meiner eigenen Verhinderungspflege vorher einen formlosen Antrag gestellt. Ist auch über die Webseite der Krankenkasse möglich. AOK Plus kenne ich nicht, nur die Barmer, aber lt. Gesetz sollte das bei allen Krankenkassen gleich sein.
Verhinderungspflege muss nicht beantragt werden. Sie steht jedem Menschen zu, der einen Pflegegrad ab Stufe 2 erhalten hat. Die Leistung muss also nicht genehmigt werden, sie wird abgerechnet. Kann die pflegebedürftige Person stunden- oder tageweise nicht betreut werden, organisiere einen Ersatz, gehe mit der Bezahlung in Vorkasse.
Diesen Betrag einreichen und im Rahmen der Verhinderungspflege erstatten lassen.
Die Möglichkeit, die Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen, erlischt jedoch mit dem Tod der zu pflegenden Person. Wird die Verhinderungspflege jedoch im Vorfeld beantragt, sind die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet. Das bedeutet, dass die Auslagen auch nach dem Todesfall erstattet werden, wenn du der Krankenkasse „zukünftige Verhinderungszeiten“ im Vorfeld schriftlich angekündigt hast.
Danke Elke! Deine Ausführungen helfen mir wirklich sehr. Ich werde es jetzt so machen, wie du vorschlägst. Ich hoffe, demnächst hier von Erfolg berichten zu können. Viele Grüße Norbert