Wie lange darf das Sozialamt mit dem Bescheid warten? Patient ist im Heim, wer kommt für das Geld auf? Muss man Vorkasse leisten. Und wenn das nicht geht bekommt das Heim kein Geld?
Internet schreibt: Ist ein Antrag gestellt, muss in der Regel nach § 14 SGB IX (Sozialgesetzbuch) spätestens nach fünf Wochen ein Bescheid bei ihnen vorliegen. Liegt der Bescheid innerhalb von fünf Wochen nicht bei ihnen vor, können sie eine angemessene Frist von 10 bis 21 Tagen für die Zusage der Kostenübernahme setzen.
Ich kann dir aus Erfahrung sagen dass es Monate dauern kann bis ungedeckte Heimkosten übernommen werden und nein definitiv darf nicht im voraus bezahlt werden das wird nicht erstattet, das wissen die Einrichtungen auch das ist länger dauern kann und dass sie warten müssen bis die Nachzahlung dann kommt und bevor jetzt die Leistungen des Amts kommen ist es ja schon so dass eben auch die Rente und das Pflegegeld abgetreten wird und von der Seite her ist es ja nur ein Rest der fehlt und da kann jeder Einrichtung mitnehmen darf definitiv nicht zahlen
@,Kurt
Für die Übernahme der ungedeckten Heimkosten ist das SGB XI zuständig
Dein Zitat stammt aus dem SGB IX und geht um Reha Anträge